Abberufungsverfügung

Abberufungsverfügung (dismissal order)

Von der Aufsichtsbehörde angeordnete Entlassung von (leitenden) Personen eines Instituts, wenn deren fachliche Eignung infrage steht oder gar Fehlverhalten angelastet wird.
Siehe Beanstandungen, aufsichtliche, Beschwerdestelle. ­
Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 129 (Rechtsquelle; Statistik).

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