Abberufungsverfügung
Abberufungsverfügung (dismissal order)
Von der Aufsichtsbehörde angeordnete Entlassung von (leitenden) Personen eines Instituts, wenn deren fachliche Eignung infrage steht oder gar Fehlverhalten angelastet wird.
Siehe Beanstandungen, aufsichtliche, Beschwerdestelle.
Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 129 (Rechtsquelle; Statistik).
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