Abfindungsgeld
Abfindungsgeld (sum of acquittance; termination pay)
Wenn nicht anders definiert, versteht man darunter die einmalige Zahlung in Bargeld, welche einem Beschäftigten bei dessen Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis seitens des Arbeitgebers geleistet wird. - In Deutschland war bei der Entlassung aus dem öffentlichen Dienst aufgrund der Personalabbauverordnung des Reiches vom 27. Oktober 1927 die Abfindungssumme (Fixatin) im Einzelnen geregelt. Ausscheidende Reichsbeamte konnten danach bis zum Achtfachen des Jahresgehaltes als Abfindungsgeld erhalten.
Entlassungsgeld.
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