Ablassgeld

Ablassgeld (indulgence fee)

Der im Strafrecht unangefochtene Grundsatz, wonach neben der Strafe (etwa für Diebstahl) auch eine Wiedergutmachung (Rückgabe des gestohlenen Gutes an den Besitzer) erfolgen muss, fand früh schon auch in die christliche Theologie Eingang. Eine Sünde (schuldhafte Zuwiderhandlung gegen ein Gebot Gottes) muss daher ­ zunächst durch Reue (Busse) vor Gott getilgt und dann ­ die Störung der (durch die Sünde verursachten) gottgesetzten Ordnung wiederhergesellt werden. Dieses Zweite konnte unter Umständen auch durch Zahlung in Bargeld geschehen: das Ablassgeld im engeren Sinne. Missbräuchlich wurde dann auch die Busse als käuflich ausgegeben (äusserer Anlass der Reformation in Deutschland!) und über sog. Ablassbriefe kommerzialisiert. ­
Siehe Annaten, Beichtgeld, Dispensationsgeld, Kathedralgeld, Kirchgeld, Opfergeld, Palliengeld, Peterspfennig, Prokurationsgeld.

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