Abzugsgeld

Abzugsgeld (escape fee; detraction)

Eine frühere, im voraus in Bargeld zu entrichtende Abgabe für ­ Bürger, die aus dem Verband einer (Stadt)Gemeinde bzw. einer Herrschaft wegziehen (Auswanderer, out-migrants), auch als Abfahrtsgeld, Abschiedsgeld, Abschossgeld, Hebegeld, Loskaufgeld, Nachschossgeld, Nachsteuergeld und Permissionsgeld, lateinisch: CENSUS EMIGRATIONIS bezeichnet; soweit von (heimlichen) Emigranten (etwa nach den USA) kein Abzugsgeld entrichtet wurde, machte man in vielen deutschen Territorialstaaten die Angehörigen für die (Nach)Zahlung der entsprechenden Beträge haftbar; ­ junge Leute, die sich ausserhalb der Gemeinde verehelichen und dort in Besitztum einheiraten, ­ alle, die Eltern oder Verwandte beerben wollten (auch Erbpfundgeld genannt: praktisch eine Erbschaftssteuer). ­
Eine Zuwendung an Soldaten, die aus dem Heeresdienst ausschieden, auch Marschgeld genannt. ­
Siehe Anzugsgeld, Dienstgeld, Dispensationsgeld, Freikaufgeld, Heeresgeld, Kirchgeld, Stempelgeld, Torgeld, Ungeld, Waisengeld, Zunftgeld.

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