Anlagemodell, kollektives
Anlagemodell, kollektives (collective investment method)
Es beteiligen sich Anleger als Kommanditisten oder als Treugeber über eine Treuhandkommanditistin an einer Komanditgesellschaft. Diese kauft und verkauft Finanzinstrumente. Weil hier letztlich nicht im eigenen Namen für fremde Rechnung Transaktionen getätigt werden (den Anlegern sind in der Regel vertraglich [zumindest auf dem Papier] Mitwirkungs- und Beteiligungsmöglichkeit an der Anlagestrategie der Gesellschaft eingeräumt), so handelt es sich nach der Rechtsprechung nicht um ein Finanzkommissionsgeschäft. Mithin besteht hier auch keine Erlaubnispflicht. Bedenklich ist, dass diese Anlagemodelle vielfach als Altersvorsorge beworben werden. Das in den Verträgen vorgesehene Risiko eines Totalverlustes ist freilich mit der Vorsorge-Absicht kaum vereinbar.
Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 189 ff. (ausführliche Darstellung der [sehr unbefriedigenden] Rechtslage).
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