Arbeitnehmerbeteiligung-Verwaltung
Arbeitnehmerbeteiligung-Verwaltung (employee
Unternehmen, deren Finanzdienstleistung ausschliesslich in der Verwaltung eines Systems von Arbeitnehmerbeteiligungen an den eigenen oder an mit ihnen verbundenen Firmen besteht, gelten in Deutschland nicht als Finanzdienstleistungsinstitute; siehe § 2, Abs. 6, 5 KWG.
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