Aufhebungsentgelt
Aufhebungsentgelt (annulment fee)
Nimmt eine Bank die vorzeitige Rückzahlung eines Darlehens an, so wird in der Regel ein Entgelt dafür in Rechnung gestellt. Aufsichtsrechtlich ist gegen diese Praxis nichts einzuwenden.
Siehe Bankgebühren, Deduktion, Überziehungsgebühr, Vorfälligkeits-Entschädigung.
Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 194 (solche Entgelte sind aufsichtsrechtlich nicht zu beanstanden).
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