Aufsichts-Dreieck

Aufsichts-Dreieck (supervisory triangle)

In Bezug auf Deutschland gesagt von der Tatsache, dass Banken ­ von Wirtschaftsprüfern, ­ von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und ­ von der Deutschen Bundesbank überwacht werden. Eine genauere Abgrenzung der Befugnisse und durchsichtigere Ausführungsbestimmungen im einzelnen sind Forderungen, die von den Verbänden der Kreditwirtschaft immer wieder vorgebracht werden. ­
Siehe Aufsichtsbehörden, Aufsichtsgespräche, Basel-III. ­
Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 113 (die BaFin kann Prüfungsgegenstände festlegen, die bei der Wirtschaftsprüfung besonders zu beachten sind).

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