Aufsichts-Dreieck
Aufsichts-Dreieck (supervisory triangle)
In Bezug auf Deutschland gesagt von der Tatsache, dass Banken von Wirtschaftsprüfern, von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und von der Deutschen Bundesbank überwacht werden. Eine genauere Abgrenzung der Befugnisse und durchsichtigere Ausführungsbestimmungen im einzelnen sind Forderungen, die von den Verbänden der Kreditwirtschaft immer wieder vorgebracht werden.
Siehe Aufsichtsbehörden, Aufsichtsgespräche, Basel-III.
Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 113 (die BaFin kann Prüfungsgegenstände festlegen, die bei der Wirtschaftsprüfung besonders zu beachten sind).
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