Aufsichtsvermeidung

Aufsichtsvermeidung (evading from supervision)

Von Banken eingeschlagene Strategien, durch die Ausschöpfung von Gesetzeslücken oder durch Verlegung von Geschäften in das (ferne) Ausland sich der Überwachung durch die jeweilige Aufsichtsbehörde (teilweise) zu entziehen. Gründe der Umgehung können vor allem sein ­ die Geheimhaltung verbotener Geschäftspraktiken, ­ mangelndes Vertrauen in die Arbeit der Überwachungsbehörde (vor allem Zweifel ob der Verschwiegenheit der Mitarbeiter) und ­ deren (angeblich) schikanöses Gebaren. ­
Siehe Acting in concert, Anlegerschutz, Aufsichtsbehörden, Ausschuss-Wahn, Auswirkungsstudien, Calls for Advice, Enforcement, Fünfhunderter-Regel, Offshore-Finanzplätze, Prüfung, mangelfreie, Regulierungs-Arbitrage, Regulierungswut, Straitjacking, Transparenzgrad, Überregulierung. ­
Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 32, S. 43 (Übersicht der verschiedenen Gremien).

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