Aufzeichnungspflicht

Aufzeichnungspflicht (record requirement)

In Deutschland sind Banken verpflichtet, über Wertpapiergeschäfte mit ihren Kunden Niederschriften anzufertigen und der Aufsichtsbehörde jederzeit zugänglich zu machen. ­
Siehe Dossierpflicht, Falschberatung. ­
Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 13.

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