Ausfuhrprämie

Ausfuhrprämie (export bounty)

Eine Vergütung an Exporteure durch den Staat in Form von Steuernachlass oder direkter Geldzahlung, um den Absatz ausgewählter Produkte oder aller im Inland gefertigten Waren auf ­ Auslandsmärkten gesamthaft oder ­ in bestimmte Währungsräume zu fördern und dadurch ­ ein Ventil für heimische Überkapazitäten zu schaffen (die auf diese Weise erhalten bleiben!) oder um ­ ausländische Zahlungsmittel zu gewinnen.
Siehe Andienungspflicht, Belassungsquote, Devisendecke, Devisenbehörde, Devisen-Zwangswirtschaft, Exportkredit-Garantie, Parallelitätsgebot, Rückgeld.

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