Auslagerung

Auslagerung (outsourcing)

Bei Banken, Kapitalanlagegesellschaften und Versicherungen allgemein die Verlegung von Teilbereichen des Betriebs (betriebliche Funktionen) an andere Unternehmen im Inland oder Ausland mit dem Ziel, Fixkosten in variable Kosten umzuwandeln. ­ Wird im besonderen ein zentrales Geschäftsfeld (etwa Devisenhandel, Abwicklung des Zahlungsverkehrs) von einer Bank auf ein anderes Institut ausgelagert, so spricht man oft von Business Process Outsourcing (BPO). In Deutschland ist bei Banken jede Art der Auslagerung von Geschäftsbereichen anzeigepflichtig und gemäss § 25a KWG in vorgeschriebener Form der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht zu melden. Diese ist berechtigt, auch die ausgelagerten Einheiten zu prüfen. Business Process Outsourcing wird dazu von den Kartellbehörden argwöhnisch beobachtet. ­
Siehe Business Process Outsourcing, Bargeldbearbeiter, BPO, Contractual Trust Arrangement, Datei-Verwaltung, zentralisierte, Entlassungsproduktivität, Facility- Management, Hilfsdienste, bankbezogene, Insourcing, Konsolidierung, Kreditfabrik, Mater-Kapitalanlagegesellschaft, Outsourcing, Outsourcing-Risiken, Transaktionsbank. ­
Vgl. Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 54, Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 178 f. (Outourcing des Portfoliomanagements bei Kapitalanlagegesellschaften) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

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