Ausserbilanzgeschäft

Ausserbilanzgeschäft (off-blance-sheet operations)

Bankgeschäfte, die (bis zum Inkrafttreten der International Accounting Standards im Jahre 2005 in der EU) nicht bilanzmässig erfasst werden mussten. Hierzu zählen vor allem ­ Eventualverpflichtungen (etwa Bürgschaften, Garantien), ­ unwiderrufliche Kreditzusagen, ­ Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen, ­ offene derivative Finanzinstrumente einschl. Aktienoptionen und ­ Treuhandgeschäfte. Manchmal zählt man auch noch ­ Bankdienstleistungen wie Anlageberatung, Vermögensverwaltung und Wertschriftenhandel dem Ausserbilanzgeschäft bei. Die Nachfrage nach Ausserbilanzdienstleistungen der Banken stieg seit 1980 sprunghaft an; gleichzeitig verliert das Bilanzgeschäft bei vielen Instituten relativ an Bedeutung. - Die Aufsichtsbehörden stellten für solche Posten teilweise ausführliche Unterlegungsvorschriften auf; das heisst: sie verlangen eine bestimme Höhe von Eigenkapitaldeckung. Die entsprechenden Bestimmungen werden in Deutschland von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (früher vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen) überwacht. - In den USA durch die Sarbanes-Oxley-Act sehr strenge, ins einzelne gehende Vorschriften über den ungeschminkten Ausweis aller Geschäfte, die jetzt oder später einen allfälligen Einfluss auf die (börsennotierte) Gesellschaft haben könnten. ­
Siehe Anlegerschutz, Aval, Garantiegeschäft, Paronatserklärung.

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