Ausserbilanzgeschäft
Ausserbilanzgeschäft (off-blance-sheet operations)
Bankgeschäfte, die (bis zum Inkrafttreten der International Accounting Standards im Jahre 2005 in der EU) nicht bilanzmässig erfasst werden mussten. Hierzu zählen vor allem Eventualverpflichtungen (etwa Bürgschaften, Garantien), unwiderrufliche Kreditzusagen, Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen, offene derivative Finanzinstrumente einschl. Aktienoptionen und Treuhandgeschäfte. Manchmal zählt man auch noch Bankdienstleistungen wie Anlageberatung, Vermögensverwaltung und Wertschriftenhandel dem Ausserbilanzgeschäft bei. Die Nachfrage nach Ausserbilanzdienstleistungen der Banken stieg seit 1980 sprunghaft an; gleichzeitig verliert das Bilanzgeschäft bei vielen Instituten relativ an Bedeutung. - Die Aufsichtsbehörden stellten für solche Posten teilweise ausführliche Unterlegungsvorschriften auf; das heisst: sie verlangen eine bestimme Höhe von Eigenkapitaldeckung. Die entsprechenden Bestimmungen werden in Deutschland von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (früher vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen) überwacht. - In den USA durch die Sarbanes-Oxley-Act sehr strenge, ins einzelne gehende Vorschriften über den ungeschminkten Ausweis aller Geschäfte, die jetzt oder später einen allfälligen Einfluss auf die (börsennotierte) Gesellschaft haben könnten.
Siehe Anlegerschutz, Aval, Garantiegeschäft, Paronatserklärung.
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