Börsenaufsicht
Börsenaufsicht (stock exchange supervision)
Der Betrieb von Börsen und die Durchführung von Börsengeschäften unterliegt in den meisten Ländern einer staatlichen Börsenaufsicht. Die Börsenaufsicht wird durch eine Börsenaufsichtsbehörde durchgeführt. Typische Kompetenzen der Börsenaufsicht sind:
* Die Zulassung (bzw. Schließung) der Börse
* Die Überwachung der Ordnungsmäßigkeit des Börsenbetriebs sowie der Börsengeschäftsabwicklung
* Die Sicherstellung der Einhaltung der börsenrechtlichen Vorschriften
Die Börsenaufsicht ist ein Teil der Finanzdienstleistungsaufsicht. Andere Teile der Finanzdienstleistungsaufsicht sind die Aufsicht über Finanzdienstleister (z.B. Kreditinstitute (Bankenaufsicht) oder Versicherungen) und der Wertpapieraufsicht.
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