Börsengeschäftsführung

Börsengeschäftsführung (stock exchange management)

In Deutschland Personen, denen die Leitung einer örtlichen Börse obliegt. Die Aufgaben sind vor allem ­ Zulasen bzw. Ausschliessen von Börsenmitgliedern und Besuchern, ­ Regelung von Organisation und Geschäftsabläufen sowie ­ Entscheidungen über die Aufnahme, Aussetzung oder Einstellung von Wertpapiernotierungen; vgl. § 12 BörsG. ­
Siehe Börsenbesucher, Börsenordnung, Börsenrat, Committee on Admission.

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