Börsenmakler

Börsenmakler (broker)

In weitesten Sinne Bezeichnung für eine Mittelsperson, welche die Kauf- und Verkaufsaufträge an der Börse entgegennimmt und miteinander ausgleicht (Börsenbesucher), die Kauf- oder Verkaufsaufträge für Kunden an der Börse ausführt. Für diese Dienstleistung ist eine Provision (Kommission; commission) zu bezahlen; siehe Skontroführer.­
m engeren Sinne in Deutschland eine öffentlich bestellte Person, der an der Börse die Preisfeststellung am amtlichen Markt obliegt, dann auch Kursmakler genannt. ­
In den USA werden (je nach Börsentyp) die Broker auch anders bezeichnet, so etwa ­ Account Executive (AE), ­ Associated Person (AP), ­ Registered Commodity Representative (RCR); sie müssen sich in Streitfällen in aller Regel zunächst einem Schiedsverfahren unterwerfen deren jeweiligen Pflichten sind in der bereffenden Börsenordnung genau festgelegt. - In Deutschland unterliegen auch die ausserbörslichen Geschäfte (= alle Geschäfte, die nicht in das Skontro eines Kursmaklers oder eines skontroführenden Freimaklers einfliessen und damit nicht zu einem Börsenpreis führen) eines Maklers der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (davor durch das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel). ­
Siehe Beobachtungsliste, Geldpool, Kommissionshaus, Karten-Stapel, Kulisse, Kursmakler, Local, Makler, Markt, amtlicher, Sanktionsausschuss, Skontroführer. ­
Vgl. zum Aufsichtsrechtlichen den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

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