Börsenpflicht

Börsenpflicht (mandatory exchange trading rule)

Verpflichtung der Börsenmitglieder, sämtliche Aufträge über die Börse abzuwickeln. Die Börsenpflicht ist in den einzelnen 111 Ländern unterschiedlich gesetzlich geregelt; vgl. für Deutschland § 22 BörsG.
Siehe Inhouse-System, Internalisierung.

0 mal gesucht, 1622 mal gelesen