Bankregel, goldene

Bankregel, goldene (golden bank rule)

Die von einer Bank gewährten Darlehen sollen ­ nach Umfang, ­ nach Fälligkeit sowie auch (was sehr häufig noch immer sträflich missachtet wird!) ­ nach der jeweils vereinbarten Währung ihren Verbindlichkeiten (Einlagen) entsprechen, um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit des Instituts sicherzustellen. ­
Siehe Fälligkeitsgliederung, Schuldenmanagement, Währungsrisiko.

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