Bargeldkontrolle
Bargeldkontrolle (obligation to declare cash)
Seit 15. Juni 2007 haben Reisende bei der Einreise in die Europäische Union und bei der Ausreise aus der EU mitgeführtes Bargeld (einschliesslich Edelmetalle) im Wert von 10 000 Euro oder mehr bei der für den Grenzübertritt zuständigen Zollstelle zwingend (schriftlich und gemäss Formblatt der Zollehörde) anzumelden. Grundlage dieser Vorschrift ist die Verordnung 1889/2005 der Europäischen Kommission; sie dient der Einschränkung der Geldwäsche.
Siehe Fluchtgeld, Terrorismus-Finanzierung.
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