Barzahlungsklausel

Barzahlungsklausel (cash payment clause)

Wenn nicht anders definiert, seitens der Karten ausgebenden Bank das vertraglich festgelegte Verbot ­ für Barzahler Nachlässe als Alternative zur Zahlung mit der Geldkarte zu gewähren oder ­ Gebühren im Falle der Zahlung mit der Geldkarte zu berechnen (Preisaufschlagsverbot; no surcharge true). Trotz vereinbarter Konventionalstrafen wird die Barzahlungsklausel im Sinne von vor allem bei sehr hohen Transaktionen häufig nicht eingehalten. ­
Siehe Disagio.

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