Begebung
Begebung (issue, emission)
Wertpapiere erstmals an den Markt bringen; anderer Ausdruck für Emission. - In Deutschland dürfen grundsätzlich Begebungen nicht ohne Wertapier-Verkaufsprospekt (das zuvor der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Genehmigung vorzulegen ist) erfolgen.
Siehe Aktie, Aktienmarkt, Ausgabenaufschlag, Emissionsgeschäft, Emissionshaus, Ersterwerber, Garantiesyndikat, Konzertzeichner, Marktpflege, Roadshow, Secondary Offering, Underwriter, Wertpapier-Emissionen, Wertpapier-Verkaufsprospekt, Zulassungsstelle, Zweitplazierung.
Vgl. zu den getätigten Emissionen, eingehend unterteilt nach verschiedenen Kriterien, den Teil "Statistik des Euro-Währungsgebiets", Rubrik "Finanzmärkte" des jeweiligen Monatsberichts der EZB sowie im Statistics Pocket Book der EZB. Saisonbereinigte Werte im Monatsbericht der EZB vom August 2005, S. 23 f. (Tiefstände im Januar und Dezember, Spitzen im Juni und Juli), Monatsbericht der EZB vom Mai 2006, S. 97 ff. (Zwölfjahresvergleich; wichtige Statistiken).
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