Besoldungszuschuss
Besoldungszuschuss (salary government grant)
Vom Zentralstaat an die Gliedstaaten und von diesen an Gemeinden geleistete Zahlungen, um die (volle) Entlohnung der öffentlich Bediensteten in den Gemeinden zu sichern. In Deutschland während der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg ab 1918 eingeführt; durch Neuregelung des Finanzausgleichs vom 1. April 1924 an weggefallen.
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