Brandgeld

Brandgeld (fire payment)

Beitrag zur Feuer-Versicherung. Etwa um 1750 wurde in vielen deutschen Gebieten eine staatliche und behördlich organisierte Zwangsversicherung gegen Feuerschaden eingeführt, um der durch Brände verursachten Verarmung ganzer Dörfer und Städte Einhalt zu gebieten. ­
Das ­ in früherer Zeit von Mitbürgern eingesammelte Geld oder ­ der von der Versicherung ausbezahlte Betrag an einen Brandgeschädigten. ­
Zahlung für Löschhilfe bei einem Brand, geleistet von ­ dem Geschädigten, ­ der Gemeinde oder ­ der Versicherung und früher in der Regel für die Ausrüstung der Feuerwehr zweckgebunden. ­
Zahlung, die Eltern von schulpflichtigen Kindern neben dem Schulgeld zur Beheizung der (gemeindlichen) Gebäude zu entrichten hatten.

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