Brautgeld

Brautgeld (nuptial money, dowry)

Bis spätestens zum Hochzeitstag zu zahlende Abgabe in Bargeld (teilweise auch Morgengabe, morning gift genannt) an den Vater und die Brüder der Braut durch einen Heiratskandidaten. ­
Zahlung durch den Meistbietenden bei Zwangsverheiratung einer Frau; in Deutschland gesetzlich verboten. ­
Vom Bräutigam bereitzustellendes, oftmals treuhänderisch verwaltetes und in zinsbringende Investitionen angelegtes Kapital mit dem Zweck, bei einer allfälligen Scheidung den Lebensunterhalt der Ehefrau (aus den Erträgnissen des Kapitals) zu sichern. Entsprechende Verträge sind in Deutschland erlaubt. ­
Siehe Apanage, Fräuleingeld, Hochzeitsgeld, Hochzeitstischgeld.

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