Cash-Sweep-Vereinbarung
Cash-Sweep-Vereinbarung (cash-sweep agreement)
Die vertragliche Verpflichtung eines Unternehmens (in der Regel einer Zielgesellschaft im Rahmen eines Leveraged Buy-out), dass jeder Nettozufluss an Geld (Cashflow) zunächst dazu verwendet werden muss, um bestehende Verbindlichkeiten abzutragen.
Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2007, S. 21 f. (Auswirkungen auf das Risikoprofil).
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