Cassis-de-Dijon-Urteil
Cassis-de-Dijon-Urteil (Cassis-de-Dijon decision)
Grundsätzliches Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in Luxemburg aus dem Jahr 1979, wonach der Vertrag über die Europäische Gemeinschaft implizit die gegenseitige Anerkennung der nationalen Gesetze enthält. Die vollständige Harmonisierung ist somit keine Vorbedingung für die Errichtung des Europäischen Binnenmarktes. - Daraus ist zu folgern, dass auch eine Vollharmonisierung der einzelstaatlichen Regelungen auf den Finanzmärkten, einschliesslich des Aufsichtsrechts, keine unerlässliche Voraussetzung für einen einheitlichen europäischen Finanzmarkt sein muss. Dies führte in der Folge dazu, dass es in Bezug auf die Finanzmärkte und Aufsicht zu immer engerer Kooperation zwischen den beteiligten Behörden kam, die sich in vielen Ausschüssen niederschlägt.
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