Cold Calling
Cold Calling (so auch im Deutschen gesagt)
Die (in Deutschland gesetzlich verbotene) Geschäftsanbahnung durch unaufgeforderten telephonischen Anruf oder Anschreiben über Fax und Internet (E-Mail), hier besonders im Wertpapierhandel; vgl. § 36b WpHG. Die Aufsichtsbehörden ahnden entsprechende Verstösse durch hohes Bussgeld. Freilich sind nationale Aufsichtsbehörden bis anhin machtlos gegenüber entsprechenden Anrufen aus Offshore-Finanzplätzen.
Siehe Beschwerdestelle, Blind Pool, Dampfstube, Frontrunning, Geheimtip, Internetangebote, Werbebeschränkungen, Remittance Services.
Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 75 (Werbeschreiben an Kinder), S. 123 (Hinweis auf Allgemeinverfügung der BaFin in Anlehnung an § 36b WpHG; Sanktionen durch Sonderprüfung), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 132 f. (Bussgeldverfahren), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 135, S. 137 (Fälle aufgedeckt) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.
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