Contango

Contango (so auch im Deutschen gesagt)

Prolongationsgebühr, im Handel mit Effekten gewöhnlich vom Verkäufer getragen. ­
Im Warenterminhandel die gewöhnliche Marktnotierung, bei welcher der Kassapreis tiefer ist als der Terminpreis. ­
Der Unterschied zwischen dem Kassakurs und dem Terminpreis einer Ware. Diese Differenz gilt im wesentlichen als Ausdruck der Finanzierungskosten. ­
Siehe Call, Markt, inverser, Optin, Put, Rohstoff-Terminvertrag, Warentermin-Kontrakt.

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