Cook Ratio

Cook Ratio (so auch im Deutschen gesagt; oft dann mit Bindestrich)

Im Zuge von Basel-II eine Messzahl für die Mindestkapitalanforderung. Danach muss, wie bereits bei Basel-I, die Eigenkapitalquote (das Verhältnis zwischen Eigenkapital und risikogewichteten Aktiva) mindestens 8 Prozent betragen. ­
Siehe Eigenkapitalquote, aufsichtsrechtliche, Leverage Ratio.

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