Darleh(e)n
Darleh(e)n (loan)
Im finanztechnischen Sinne ein Kreditgeschäft, bei dem die Bank als Darlehengeber dem Darlehensnehmer (Schuldner) Geld zur zeitweiligen Nutzung überlässt. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich gemäss Vertrag zur Rückzahlung und Verzinsung.
Im volkswirtschaftlichen Sinne Leihkapital, nämlich Geld, das gegen Zins zur Verfügung gestellt wird.
Siehe Aktivgeschäft, Annuitätsdarlehen, Arbeitsgeber-Darlehen, Borgkraft, Buy-and-hold-Praktik, Eilkredit, Investitionskredit, Konditionen-Spreizung, Kredit, Kreditlinie, Minderschätzung künftiger Bedürfnisse, Schwundgeld, Verbriefung, Verzinsung, Wucher, Zins(satz).
Vgl. die einzelnen Posten im Sinne der Definition im Anhang "Statistik des Euro-Währungsgebiets", Rubrik "Monetäre Entwicklungen, Banken und Investmentfonds", Unterrubrik "Kredite der MFIs, Aufschlüsselung" des jeweiligen Monatsberichts der EZB; Monatsbericht der EZB vom April 2007, S. 18 ff. (detaillierte Informationen zur Entwicklung der Darlehen seit 2004).
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