Darleh(e)n

Darleh(e)n (loan)

Im finanztechnischen Sinne ein Kreditgeschäft, bei dem die Bank als Darlehengeber dem Darlehensnehmer (Schuldner) Geld zur zeitweiligen Nutzung überlässt. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich gemäss Vertrag zur Rückzahlung und Verzinsung. ­
Im volkswirtschaftlichen Sinne Leihkapital, nämlich Geld, das gegen Zins zur Verfügung gestellt wird. ­
Siehe Aktivgeschäft, Annuitätsdarlehen, Arbeitsgeber-Darlehen, Borgkraft, Buy-and-hold-Praktik, Eilkredit, Investitionskredit, Konditionen-Spreizung, Kredit, Kreditlinie, Minderschätzung künftiger Bedürfnisse, Schwundgeld, Verbriefung, Verzinsung, Wucher, Zins(satz).
Vgl. die einzelnen Posten im Sinne der Definition im Anhang "Statistik des Euro-Währungsgebiets", Rubrik "Monetäre Entwicklungen, Banken und Investmentfonds", Unterrubrik "Kredite der MFIs, Aufschlüsselung" des jeweiligen Monatsberichts der EZB; Monatsbericht der EZB vom April 2007, S. 18 ff. (detaillierte Informationen zur Entwicklung der Darlehen seit 2004).

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