Darlehenforderungs-Verkauf
Darlehenforderungs-Verkauf (loan factorisation)
Banken als Darlehengeber können nach deutschem Recht grundsätzlich ihre Forderungen verkaufen. Auch aufsichtsrechtlich ist gegen eine Veräusserung der Forderungen nichts einzuwenden.
Siehe Verbriefung.
Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 195 (Beschwerden gegen entsprechende Transaktionen).
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