Darlehenforderungs-Verkauf

Darlehenforderungs-Verkauf (loan factorisation)

Banken als Darlehengeber können nach deutschem Recht grundsätzlich ihre Forderungen verkaufen. Auch aufsichtsrechtlich ist gegen eine Veräusserung der Forderungen nichts einzuwenden.
Siehe Verbriefung. ­
Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 195 (Beschwerden gegen entsprechende Transaktionen).

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