Deckungsgeschäft
Deckungsgeschäft (covering transaction)
Geschäft zur Sicherung einer vertraglich eingegangenen Terminverpflichtung.
Zwangsweise Begleichung eines Börsengeschäftes, wenn die Gegenpartei ihre Verpflichtungen aus dem Kontrakt nicht erfüllt.
Siehe Barmarge, Hedge-Geschäft.
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