Definitiver Kauf bzw. Verkauf

Definitiver Kauf bzw. Verkauf (outright transaction [Betonung bei adverbiellem Gerauch von outright = auf der ersten Silbe, sonst liegt der Akzent auf der zweiten Silbe!])

Bei der EZB eine Transaktion, bei der diese Zentralbank Vermögenswerte am Markt (per Kasse oder Termin) endgültig kauft oder verkauft. ­
Siehe Abwicklungsbestätigung, Closing, Buchgewinn, Finalität, Mistrade, Übertragung, endgültige.

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