Delisting

Delisting (so meistens im Deutschen gesagt)

Der Rückzug eines Emittenten von der Börse. In Deutschland ist dieser Vorgang gesetzlich geregelt und wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht. - Obwohl das Delisting eine wesentlich veränderte Bedingung der Handelbarkeit einer Aktie darstellt, unterliegt es in Deutschland (noch) keiner Ad-hoc-Mitteilungspflicht, da es sich dabei formal nicht um eine Veränderung der finanziellen oder wirtschaftlichen Situation des Unternehmens handelt. - Die Aufhebung der Börsen-Notierung eines Unternehmens führt in der Regel zu einer Schädigung der verbleibenden Kleinanleger. Denn diese können jetzt den Marktwert der Aktiengesellschaft, ausgedrückt durch den Kurs der Aktie, kaum mehr beurteilen. ­
Siehe Deregistrierung, Going Private, Public-to-Private, Regel 404, Sarbanes-Oxley Act.

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