Dematerialisierung
Dematerialisierung (dematerialisation)
Abschaffung von greifbaren, aufbewahrungsfähigen effektiven Stücken oder Dokumenten, die Eigentum an Finanzprodukten verbriefen, so dass Finanzaktiva bloss noch als Bucheinträge existieren.
Siehe Börse, elektronische, Schuldbuchforderungen, Zentralverwahrer.
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