Dematerialisierung
Dematerialisierung (dematerialisation)
Abschaffung von greifbaren, aufbewahrungsfähigen effektiven Stücken oder Dokumenten, die Eigentum an Finanzprodukten verbriefen, so dass Finanzaktiva bloss noch als Bucheinträge existieren.
Siehe Börse, elektronische, Schuldbuchforderungen, Zentralverwahrer.
12 mal gesucht, 1287 mal gelesen
