Dematerialisierung

Dematerialisierung (dematerialisation)

Abschaffung von greifbaren, aufbewahrungsfähigen effektiven Stücken oder Dokumenten, die Eigentum an Finanzprodukten verbriefen, so dass Finanzaktiva bloss noch als Bucheinträge existieren. ­
Siehe Börse, elektronische, Schuldbuchforderungen, Zentralverwahrer.

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