Derivate

Derivate (derivates)

Finanzielle Verträge, deren Wert abhängig ist von gegenwärtigen oder zukünftigen Zinssätzen, Wechselkursen, Aktienkursen bzw. oder von Finanzen der Warenpreisindizes. Das zugrunde liegende Vertragsobjekt wird Basiswert oder Bezugsbasis (underlying [asset]) genannt. - Der Grund für die grosse Anziehungskraft von Derivaten liegt darin, dass der Anleger mit wesentlich geringerem Kapitaleinsatz als beim Kauf oder Verkauf der Basiswerte spekuliert. Entscheidet er sich für ein Derivat, so kann er mit einem relativ kleinen (Kapital)-Aufwand einen relativ grossen (Kapital)-Ertrag erzielen. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer Hebelwirkung. - Derivate vervollständigen die Finanzmärkte, indem sie Risiko-Faktoren handelbar machen. Andererseits machen es Derivate den Zentralbanken immer schwieriger, die Geldmenge genau zu erfassen. Zwischen 1997 und 2006 verzehnfachte sich der globale Derivatemarkt. - In § 1, Abs. 11, Satz 4 KWG wird (sprachlich mangelhaft!) definiert: "Derivate sind als Festgeschäfte oder Optionsgeschäfte ausgestaltete Termingeschäfte, deren Preis unmittelbar oder mittelbar abhängt von (1) dem Börsender Marktpreis von Wertpapieren, (2) dem Börsender Marktpreis von Geldmarktinstrumenten, (3) dem Kurs von Devisen oder Rechnungseinheiten, (4) Zinssätzen oder anderen Erträgen oder (5) dem Börsender Marktpreis von Waren oder Edelmetallen." ­ Anhang IV der massgeblichen Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (Neufassung) zählt als Derivate auf: "1. Zinsderivate a) Zinsswaps (in einer einzigen Währung), b) Basis-Swaps, c) Zinsausgleichsvereinbarungen ('forward rate agreements'), d) Zinsterminkontrakte, e) gekaufe Zinsoptionen, und f) andere vergleichbare Verträge. 2. Wechselkursderivate und Geschäfte auf Goldbasis a) Zinsswaps (in mehreren Währungen), b) Devisentermingeschäfe, c) Devisenterminkontrakte, d) gekaufte Devisenoptionen, e) andere vergleichbare Verträge, und f) auf Goldbasis getätigte Geschäfte ähnlicher Art wie die unter den Buchstaben a bis e aufgeführten." ­
Siehe Abwicklungsabteilung, Aktienzertifikat, Basiswert, Call, Cap, Contingent Swap, Denominierung, Derivategeschäfte, bilaterale, Finanzinstrumente, Geldmenge, IAS 39, Indexanleihe, Kreditderivate, Rohstoff-Terminvertrag, Zertifikat, Zinsoption, Zinsswap. ­
Vgl. auch § 2, Abs. 2 WpHG sowie die Definitionen und Einteilungen im Monatsbericht der EZB vom Mai 2000, S. 42, Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 177 (Derivateverordnung [DerivateV] vom Februar 2004; hier auch verfeinerte Risikomessung vorgeschrieben), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom August 2005, S. 39 (sehr lange Laufzeiten), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2006, S. 55 ff. (ausführliche Darstellung mit Übersichten, mit einem Schwerpunkt auch auf den Einfluss von Derivaten auf die Stabilität des Finanzsystems).

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