Dispensationsgeld
Dispensationsgeld (touring exemption fee)
Früher vom Handwerksgesellen an die Zunft (teilweise auch in die Armenkasse) zu entrichtende Gebühr in Bargeld, wenn er sich als selbständiger Gewerbetreibender niederlassen wollte, ohne jedoch die von der Zunftordnung vorgeschriebenen Wanderjahre nachweisen zu können.
Von männlichen Bewohnern in manchen Gegenden zu zahlende einmalige Abgabe, um von der Einberufung zum Heeresdienst freigestellt zu werden.
Von der Kirche erhobene Abgabe, um von bestimmten kirchenrechtlichen Verboten (etwa die Heirat unter Verwandten zweiten Grades) befreit zu werden.
Siehe Waisengeld, Witwengeld, Zunftgeld.
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