Douceur

Douceur (douceur; tip)

Allgemein alte Bezeichnung für eine Geldzahlung ­ einmalig, um jemanden vertragswillig zu machen bzw. ihn im Vertrag zu halten (Haftgeld), ­ laufend, um ihn vertragstreu zu halten; auch Draufgeld genannt. ­
Im besonderen die zu bestimmten Zeiten von Städten (etwa: Elberfeld) an Ärzte bezahlte Summe, um diesen ein Einkommen zu sichern, welches sie zum Bleiben in der Stadt anregt. ­
Bei Fusionen und Übernahmen an Entscheidungsträger geleistete Zahlungen ­ seitens des Bieters, um deren Einwilligung zu der Übernahme zu bewirken oder ­ seitens der übernommenen Gesellschaft, um diese für Leistungen beim Zustandekommen der Fusion zu belohnen (Anerkennungsprämie).
Trinkgeld, besonders als Zuzahlung in Gasttätten (Bedienungsgeld, Bedienungszuschlag). ­
Siehe Anerkennungsprämie, Draufgeld, Handgeld, Schmiergeld, Taxe, Transaktionsbonus.

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