Due Diligence

Due Diligence (so auch im Deutschen gesagt)

Allgemein (als ein Rechtsbegriff aus dem Angelsächsischen, ab etwa 2000 in die deutsche Sprache mehr und mehr vorgedrungen) die im (Wirtschafts-)Verkehr notwendige Sorgfalt. ­
Die erforderliche Sorgfalt beim Handeln auf dem Finanzmarkt, und hier im besonderen bei der Abwägung der Risiken aller Art. ­
Siehe Compliance, Kundenberatung, Mindestanforderungen an das Risikomanagement, Rating, Risikomanagement. ­
Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 183 (in Bezug auf Hedge-Fonds), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 131 (in Bezug auf Interessenskonflikte bei einer Bank).

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