EDV-Sicherheit

EDV-Sicherheit (security in information technology)

Kreditinstitute sind aufsichtsrechtich dazu verpflichtet, angemessene Sicherheitsvorkehrungen gegen Computerversagen, Computermissbrauch und Computerkriminalität einzurichten; vgl. für Deutschland § 25a KWG. ­
Siehe Auslagerung, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Datei-Verwaltung, zentralisierte, IT-Risiken, Risiko, operationelles, Technologierisiken.

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