Einkommensnachweis

Einkommensnachweis

Ein Einkommensnachweis gibt Auskunft über die tragbare finanzielle Belastung für eine Person. Der Einkommensnachweis ist sowohl für Kreditinstitute - bei der Prüfung einer Kreditvergabe - in diesem Fall als Bestandteil einer Bonitätsprüfung (der Einnahmen/Ausgaben-Rechnung), als auch für Behörden, z.B. zur Klärung von Unterhaltsverpflichtungen, gegenüber naher Angehöriger maßgeblich. Auch bei Abschluss eines Immobilien-Mietvertrags ist diese Auskunft üblich.

Bei einer Kreditvergabe sind - unabhängig davon ob es sich um einen Bankkredit oder einen Handelskredit (Versandhauskredit) handelt - neben weiteren Unterlagen, das Kreditscoring für die Kreditvergebende Stelle entscheidend.

Je nach Kreditvolumen werden vom Kreditgeber oft folgende Unterlagen angefordert:

* Bei unselbstständig Tätigen
o die letzten drei Gehaltsabrechnungen
o Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers
o Arbeitsvertrag
* Bei selbstständig Tätigen
o Letzte zwei Jahresabschlüsse
o Aktuelle BWA
o Einkommenssteuerbescheide der letzten zwei Jahre

Für den Nachweis anderer Einkommensarten können dienen

* Mietverträge
* Wertpapierabrechnungen
* Rentenbescheide

Eine schriftliche Auskunft vom Steuerberater hat auch große Aussagekraft, da er dafür haftet, dass diese der Wahrheit entspricht.

Als Alternative oder Ergänzung eines Einkommensnachweises kann eine Bürgschaft Zahlungsfähigkeit versichern.

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