Einlösungspflicht
Einlösungspflicht (obligation to exchange; obligation to convert)
In Staaten mit Edelmetall-Währung die gesetzlich festgeschriebene Bestimmung, dass ein Banknoten ausgebendes Institut dieses Papiergeld auf Verlangen jedermann ("ohne Legitimationsprüfung", so die Klausel auf den alten Geldscheinen) in Gold oder Silber eintauschen muss.
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