Einziehung

Einziehung (redemption; confiscation)

1 Der (vorzeitige) Rückruf von Effekten durch den Begeber; eine entsprechende Rückruf-Klausel (clause of call-back) ist in den meisten Anleihen vertraglich festgelegt. ­
2 Die Aneignung von Privateigentum durch den Staat im Wege einseitiger Verfügung; auf Finanzmärkten in erster Linie bei gefälschten oder verfälschten Geldscheinen und Papieren aller Art. ­ Die Beschlagnahme gefälschter oder verfälschter Geldkarten durch die ausgebende Bank bzw. den Prozessor. ­
Siehe Counterfeit Card, Geldwäsche, High risk countries, Offshore-Finanzplätze, Schattenbankbereich, Underground Banking, Winkelmakler.

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