Eurocheque

Eurocheque

Der eurocheque war ein grenzüberschreitend garantierter Scheck der europäischen Kreditinstitute, der in den 1960er Jahren eingeführt wurde und zum 1. Januar 2002 auslief. Die Einlösung eines eurocheques wurde durch einen Garantievertrag zwischen Schecknehmer und Bankier gewährleistet, welcher durch den Schecknehmer und den Scheckaussteller, der sich durch eine besondere Karte (eurocheque-Karte, ec-Karte) als bevollmächtigt auswies, abgeschlossen wurde.

Die ec-Karte wurde im Laufe der Zeit um die Fähigkeit, an einem Bank- oder Sparkassenautomaten Geld abheben zu können, und die Funktion einer Debitkarte ergänzt.

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