Exportkredit-Garantie

Exportkredit-Garantie (export guarantee)

Wenn nicht anders definiert, versteht man darunter ein vom Staat gewährten Schutz vor (politisch bedingten) Zahlungsausfällen an heimische Unternehmen, die Waren ins Ausland liefern. Im einzelnen gibt es in Deutschland vielfältige Formen dieser Garantie, so eine Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung, Bauleistungsdeckung, Fabrikationsrisiko-Deckung, Finanzkredit-Deckung, Leasingdeckung, Lieferantenkredit-Deckung und Vertragsgarantie-Deckung ­ um die wichtigsten zu nennen. ­
Siehe Ausfuhrprämie, Moral Hazard.

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