Factoring, unechtes

Factoring, unechtes (improper factoring)

Die Factoringfirma kauft Forderungen unter dem Vorbehalt, dass bei Zahlungsstörungen des Schuldners der Vertrag rückgängig gemacht wird; der Factoringkunde also den notleidenden Zahlungsanspruch in seine Bücher zurücknimmt. ­
Siehe Sicherungseinbehalt.

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