Fallgeld

Fallgeld (accural duty)

Alte Geldabgabe in Deutschland ­
1 beim Tod eines Erblassers (Vorläufer der heutigen Erbschaftssteuer) oder ­
2 beim Besitzwechsel von Grundstücken (Vorläufer der heutigen Grunderwerbssteuer). Ein bestimmter Anteil der Einnahmen wurde manchmal der Armenkasse zugewiesen. ­
Siehe Armengeld, Kauffreigeld, Kumultgeld, Sterbegeld.

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