Fallgeld
Fallgeld (accural duty)
Alte Geldabgabe in Deutschland
1 beim Tod eines Erblassers (Vorläufer der heutigen Erbschaftssteuer) oder
2 beim Besitzwechsel von Grundstücken (Vorläufer der heutigen Grunderwerbssteuer). Ein bestimmter Anteil der Einnahmen wurde manchmal der Armenkasse zugewiesen.
Siehe Armengeld, Kauffreigeld, Kumultgeld, Sterbegeld.
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