Faustpfand
Faustpfand (loan on collateral security; dead pledge)
Darlehen auf ein bewegliches, in eigene Verwaltung (in die Hand, in die Faust) genommenes Pfand, etwa Wertpapiere, im Unterschied zum Pfandkredit, der sich auf ein unbewegliches Pfand bezieht, etwa ein Grundstück. Bei Konkurs dem Gläubiger übergebene Wertgegenstände aus dem (noch) vorhandenen Vermögen.
Siehe Einzug, Kinderpfand, Leichenpfand, Pfand, Pfandleiher, Realsicherheit, Wucher.
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