Finanz-Transfergeschäft

Finanz-Transfergeschäft (financial transfer business)

Die gewerbsmässige Besorgung von Zahlungsaufträgen. In Deutschland unterliegen entsprechende Dienstleister der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie bedürfen ferner einer Erlaubnis gemäss § 32 KWG.

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