Finanzinstrumente, originäre

Finanzinstrumente, originäre (primary financial instruments)

Nach IAS definiert als ­ Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Grundgeschäfte; bread-and-butter lines) und ­ Finanzforderungen und Finanzschulden. IAS 39 gliedert die originären Finanzinstrumente auf der Aktivseite in die drei Gattungen "zu Handelswecken gehalten", "bis zur Endfälligkeit zu halten" sowie "zur Veräusserung verfügbar".

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